*Achtung! Während der Pandemie, Kriege oder Grenzschließungen sind gekaufte Tickets nicht erstattungsfähig.
Das Ticket kann auf ein fixiertes oder offenes Datum (180 Tage gültig) verschoben werden.
Die Kosten für die Datumsänderung betragen 10 Euro.
Wechsel (Umbuchung) des Reisedatums ist bis spätestens 48 Stunden vor Abreise möglich.
Um den Service zu nutzen, müssen Sie einen Antrag an die E-Mail Adresse euroclubbus@gmail.com oder in den Büros der Firma Euroclub stellen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte lesen Sie unbedingt vor der Buchung die AGB, da sie Bestandteil Ihrer Buchung sind!
Das Reisebüro "Euroclub TOV " (im folgenden "Reisebüro" genannt) tritt ausschließlich als Veranstalter einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Bahn oder Busfahrten), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Reisen selbst erfolgen. Auf die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter wird insoweit verwiesen.
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax, oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der verbindlichen Buchung beim Reisebüro werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
Die Pflicht des Reisebüros ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros.
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Bei den vermittelten Leistungen haftet das Reisebüro nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich:
Das Reisebüro "Euroclub TOV " (im folgenden "Reisebüro" genannt) tritt ausschließlich als Veranstalter einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Bahn oder Busfahrten), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Reisen selbst erfolgen. Auf die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter wird insoweit verwiesen.
1. Vertragsabschluss und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax, oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der verbindlichen Buchung beim Reisebüro werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
2. Pflichten und Haftung des Reisebüros als Veranstalter
Die Pflicht des Reisebüros ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros.
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Bei den vermittelten Leistungen haftet das Reisebüro nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- bei Reisen, die vor der ihrer Bezahlung gebucht werden, die Zahlungsfrist zu beachten. Sollte keine Frist angegeben sein, ist die Bezahlung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, die Reise zu stornieren.
- mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die Bestimmungen der Reiseveranstalter und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
- sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbedingungen der in der Rechnung aufgeführten Leistungsträger, vertraut zu machen. Mit der Bezahlung der ausgestellten Rechnung bestätigt der Kunde, dass er die AGB der aufgeführten Leistungsträger zur Kenntnis genommen hat und
ihnen zustimmt.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach den Bedingungen des Reiseveranstalters).
Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist ausgeschlossen.
Das Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle dem Reisebüro bei einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 30,00 € pro Person in Rechnung zu stellen.
Das Reisebüro ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die vom Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B. Flughafensicherheits- und Landegebühren.
Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. Das Reisebüro ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern.
Das Reisebüro hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, aber vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso sind andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen möglich.
In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem Reisebüro geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen das Reisebüro für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.
Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von dem Reisebüro an den Kunden weitergeleitet.
Bei Busfahrten können ohne vorherige Ankündigung Umstiege erforderlich werden.
- Rechnungen und Reiseunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen.
4. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach den Bedingungen des Reiseveranstalters).
Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist ausgeschlossen.
Das Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle dem Reisebüro bei einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 30,00 € pro Person in Rechnung zu stellen.
5. Tarif- und Preisänderungen
Das Reisebüro ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die vom Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z. B. Flughafensicherheits- und Landegebühren.
Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. Das Reisebüro ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern.
Das Reisebüro hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, aber vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
6. Leistungsänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso sind andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen möglich.
In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem Reisebüro geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen das Reisebüro für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.
Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von dem Reisebüro an den Kunden weitergeleitet.
Bei Busfahrten können ohne vorherige Ankündigung Umstiege erforderlich werden.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Soweit vom Reisebüro aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist, oder uns vom Teilnehmer mitgeteilt wird.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Das Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das Reisebüro mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
8. Zahlung
Bei allen vom Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren werden bei Rechnungsausstellung sofort fällig.
9. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Postweg gehört nicht zur Bearbeitungsfrist und kommt extra dazu. Für die pünktliche Zustellung Ihrer Postsendung übernimmt das Reisebüro keine Garantie.
10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber dem Reisevermittler geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Reisevermittler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ungeachtet der vorstehenden Vorschriften verjähren Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß beginnen sollte oder begonnen hat.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist – ist Kyiv.
Euroclub TOV
Stusa Straße 9/89
03142 Kyiv
Ukraine